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   VG Ansbach, 23.10.2006 - AN 15 K 06.30435   

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https://dejure.org/2006,37256
VG Ansbach, 23.10.2006 - AN 15 K 06.30435 (https://dejure.org/2006,37256)
VG Ansbach, Entscheidung vom 23.10.2006 - AN 15 K 06.30435 (https://dejure.org/2006,37256)
VG Ansbach, Entscheidung vom 23. Oktober 2006 - AN 15 K 06.30435 (https://dejure.org/2006,37256)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1
    Aserbaidschan, Wehrdienst, Misshandlungen, Christen (evangelische), Korruption, Grenzkontrollen, Situation bei Rückkehr, alternativer Dienst, Zivildienst, Auslandsaufenthalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

    Auszug aus VG Ansbach, 23.10.2006 - AN 15 K 06.30435
    Während die Asylanerkennung darüber hinaus aber eine Verfolgung durch staatliche oder staatsähnliche Organisationen oder eine diesen Stellen zurechenbare Verfolgung und weiter den Kausalzusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht sowie keine Einreise aus einem sicheren Drittstaat und das Fehlen anderweitigen Verfolgungsschutzes verlangt, greift das hier zu prüfende Abschiebungsverbot des § 60 Abs. 1 AufenthG auch dann ein, wenn (auch durch nichtstaatliche Akteure) politische Verfolgung (auch wegen eines für die Asylanerkennung unbeachtlichen Nachfluchtgrundes) droht, bei freiwilliger Aufgabe anderweitigen Verfolgungsschutzes (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.2.1992 DVBl 1992, 843) oder bei Einreise aus einem sicheren Drittstaat, wenn der Betroffene nicht in einen solchen abgeschoben werden soll ( BVerfG, Urteil vom 14.5.1996, NVwZ 1996, 700, 705).
  • BVerwG, 30.11.1977 - 8 C 29.76

    Versicherungsverhältnis - Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Beginn

    Auszug aus VG Ansbach, 23.10.2006 - AN 15 K 06.30435
    Die Gründe für die Unzumutbarkeit der Rückkehr muss der Betroffene wegen des sachtypischen Beweisnotstandes, in dem er sich hinsichtlich der Vorgänge außerhalb des Geltungsbereiches des Asylverfahrens befindet, lediglich glaubhaft machen (BVerwGE 55, 86; BVerwG NVwZ 1985, 658).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VG Ansbach, 23.10.2006 - AN 15 K 06.30435
    Während die Asylanerkennung darüber hinaus aber eine Verfolgung durch staatliche oder staatsähnliche Organisationen oder eine diesen Stellen zurechenbare Verfolgung und weiter den Kausalzusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht sowie keine Einreise aus einem sicheren Drittstaat und das Fehlen anderweitigen Verfolgungsschutzes verlangt, greift das hier zu prüfende Abschiebungsverbot des § 60 Abs. 1 AufenthG auch dann ein, wenn (auch durch nichtstaatliche Akteure) politische Verfolgung (auch wegen eines für die Asylanerkennung unbeachtlichen Nachfluchtgrundes) droht, bei freiwilliger Aufgabe anderweitigen Verfolgungsschutzes (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.2.1992 DVBl 1992, 843) oder bei Einreise aus einem sicheren Drittstaat, wenn der Betroffene nicht in einen solchen abgeschoben werden soll ( BVerfG, Urteil vom 14.5.1996, NVwZ 1996, 700, 705).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Ansbach, 23.10.2006 - AN 15 K 06.30435
    Die Gründe für die Unzumutbarkeit der Rückkehr muss der Betroffene wegen des sachtypischen Beweisnotstandes, in dem er sich hinsichtlich der Vorgänge außerhalb des Geltungsbereiches des Asylverfahrens befindet, lediglich glaubhaft machen (BVerwGE 55, 86; BVerwG NVwZ 1985, 658).
  • VG Berlin, 12.03.2019 - 35 K 18.19

    Anerkennung eines aserbaidschanischen Staatsangehörigen als Flüchtling;

    Vor diesem Hintergrund ist die Situation des Klägers zur Überzeugung der Kammer eine andere als die des Klägers in einem Verfahren aus dem Jahr 2006 vor dem Verwaltungsgericht Ansbach (Urteil vom 23. Oktober 2006 - AN 15 K 06.30435 - juris).

    Anhand neuerer Erkenntnisse, die in die mündliche Verhandlung eingeführt und erläutert wurden, kann der Wehrdienst in Aserbaidschan aber nicht (mehr) als grundsätzlich gesundheitsgefährdend und teilweise lebensgefährlich bewertet werden (vgl. früher VG Ansbach, Urteil vom 23. Oktober 2006, a. a. O.,unter Bezugnahme auf das seinerzeit herangezogene TKI-Gutachten).

  • VG Düsseldorf, 07.02.2024 - 24 K 5906/23
    Hierzu früher: VG Ansbach, Urteil vom 23. Oktober 2006 - AN 15 K 06.30435 -, juris Rn. 23 f.
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